Aufnahmebedingungen

Voraussetzung für die Aufnahme eines Kindes oder Jugendlichen in unsere Einrichtung ist, neben einem beschulungsfähigen Alter, die Bereitschaft sich auf Veränderung einzulassen. Unsere Angebote richten sich an Kinder ab einem Aufnahmealter von 6 Jahren.

In den stationären und teilstationären Gruppen der Jugendhilfe (SGB VIII und SGB XII Bereich) betreuen und fördern wir sowohl begabte als auch lernschwache Kinder und Jugendliche mit Verhaltensauffälligkeiten und/oder seelischen Behinderungen. Hier betreuen und fördern wir geistig-, seelisch- und/oder mehrfach behinderte Kinder und Jugendliche, die darüber hinaus oftmals auch verhaltensauffällig sind. Leitsymptom der Behinderungsbilder ist dabei die geistige Behinderung. Die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsen haben oftmals Erfahrungen mit Gewalt, Missbrauch oder Übergriffe erfahren, zeigen grenzverletzendes Verhalten gegenüber anderen Personen und haben einen Bedarf an einer intensiven pädagogischen Förderung.

In der einrichtungseigenen Bernhard-Röper-Schule beschulen wir Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer emotionalen und sozialen Defizite und Störungen keine öffentliche Schule besuchen können oder wegen ihrer geistigen Beeinträchtigung eine Förderschule besuchen sollen. Bei uns werden nur Kinder und Jugendliche beschult die teil- oder stationär in unserer Einrichtung untergebracht sind oder ambulant betreut werden.

Unser ambulantes Angebot richtet sich an Familien mit strukturellen oder anderen belastenden Problemen, die Unterstützung benötigen und an Kinder, die aufgrund von familiären Schwierigkeiten und/oder Entwicklungsverzögerungen, seelischer Beeinträchtigungen oder Verhaltensauffälligkeiten außerfamiliäre Förderung benötigen. Wesentlich ist, dass die Eltern die Bereitschaft mitbringen zum Wohle ihrer Kinder und damit zu ihrem eigenen Wohl aktiv mitzuarbeiten.

Die ambulanten, flexiblen Hilfen richten sich an Familien, Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende mit Kindern/Jugendlichen sowie Jugendliche und junge Erwachsene im Einzugsgebiet von Rotenburg und den umliegenden Landkreisen, die sich in Krisen und Belastungssituationen befinden, mit deren Bewältigung sie alleine überfordert sind, bei denen andere Hilfearten der Hilfe zur Erziehung nicht geeignet sind oder der Ergänzung durch die sozialpädagogische Familienhilfe bedürfen.


Aufnahmeverfahren

In unserem speziellen Aufnahmeverfahren stellen wir zunächst fest, welche Fähigkeiten und Bedarfe die Kinder und Jugendlichen haben. Des Weiteren entwickeln wir gemeinsam, wie eine weitere Förderung aussehen kann. Hierbei unterstützen uns unsere eigenen heilpädagogischen Fachkräfte aber auch externe Therapeuten und Ärzte.


Wen wir nicht aufnehmen können

Nicht aufgenommen werden können:

  • Kinder mit schwergradigen, manifesten geistigen und/oder körperlichen Behinderungen
  • Junge Menschen mit akuten psychotischen Störungen
  • Junge Menschen mit manifesten Alkohol- und Drogenabhängigkeiten
  • Junge Menschen, die eine forensisch-psychiatrische Unterbringung oder Sicherheitsverwahrung benötigen